Der Herbst kommt und schon geht es wieder los:

Rote Glühwürmchen fliegen über die Straßen! :wall:

Ist ja nicht so, daß viele Dinge am Auto nutzlos sind und auch unverzichtbar.

Doch die Nebelschlußleuchte ist das übelste, was je zur gesetzlichen Vorschrift wurde. Wie wunderschön in nebenstehendem Artikel beschrieben (den hab ich seit 1991 im Portemonnaie, in der Hoffnung ihn eines Tages mal nutzen zu können :haemisch: Copyright liegt selbstverständlich bei der Zeitschrift “auto”), sorgt sie regelmäßig im Herbst dafür, daß man das Brennen und die Tränen in den Augen hat, wenn man hinter so einem Vollhonk herfährt, der meint schon bei etwas stärkerem Regen diese Funzel einschalten zu müssen. ;(

:idee: Wenn ich so recht überlege, hab ich selbst dieses Ding seit 1989 nie wieder benutzt. Damals – also 1989 – mußte ich es allerdings. War morgens um 5 Uhr von Duisburg nach Rheine unterwegs und was da an Nebel im Emsland über der Landschaft lag, war schon kein Nebel mehr … das war eine Wand! Sichtweite vielleicht 2m, mehr nicht. Meine Nebelscheinwerfer schienen garnicht zu leuchten. Mein Beifahrer und ich hatten die Seitenscheiben unten, die Köpfe aus den Fenstern hängen um die Straßenmarkierungen rechts und links vom Auto überhaupt sehen zu können, damit ich halbwegs gradaus fahren konnte. :schulterzuck:

Fahren? Quatsch! Zu Fuß wären wir da sicher schneller gewesen. Aber wir mußten weiter, da wir den Teufel tun wollten und zu spät zum Appell in der Kaserne auftauchen. :baseball:

Aber ich schweife ab.

Wie gesagt, es geht grad wieder los. Morgens auf dem Weg zur Arbeit liegt schöner Nebel über der Landschaft, aber die Sichtweiten sind locker noch über 100m und die Landstraßen ganz und gar weit genug einsehbar. Also könnte jeder Autofahrer seine Nebelschlußleuchte und auch -scheinwerfer getrost schlummern lassen. :nick:

Aber weit gefehlt. Die Nebelscheinwerfer sind fast grundsätzlich eingeschaltet. Ich frag mich nur wozu? Wissen die Autofahrer nicht, wofür diese Dinger gemacht sind und wie sie funktionieren?

Scheinbar nicht, denn sonst würden die Lampen aus bleiben. :motzen:

Ich erklärs mal kurz: :oldman: Die Nebelscheinwerfer sind so konstruiert, daß sie das Licht flach streuen. Aus diesem Grund sind sie auch tiefer als die Hauptscheinwerfer angebracht, meist in der Frontschürze.
Der Sinn dieser Sache ist, bei extrem geringen Sichtweiten, da wo das hoch strahlende Abblendlicht die Reflexionen der Wassertropfen im Nebel (der ja eigentlich nur tiefhängende Wolken ist)  verstärkt und daher die Sicht eher verringert als erhöht, unter den Wolken hinweg die Straße auszuleuchten, damit man die Fahrbahnmarkierungen besser sehen kann und die Blendungen zu verringern. Aus diesem Grund wird bei korrekt angeschlossenen Nebelscheinwerfern auch das Abblendlicht ausgeschaltet und nur noch das Standlicht leuchtet.

Also nix mit “dann sieht mich der Gegenverkehr besser”.

Aber eigentlich reescht mich das mit den Scheinwerfern garnicht so uff. Denn außer bei starkem Regen und entsprechend nasser Fahrbahn, blenden die Nebelscheinwerfer nicht so sehr.

Doch die Nebelschlußleuchte, jaaaaaaahaaaaa, die ist einfach das Grauen schlechthin. :beten: Ich glaub den wenigsten dieser Knallköppe ist bewußt, wie hell das Teil ist! Es leuchtet heller als die Bremsleuchte. Und wenn bei geringem Nebel diese Blendfunzel eingeschaltet ist, dann blendet sie ungehindert den Hintermann. Garnicht mal so ungefährlich, dem Ganzen. Denn wenn ich hinter so einer Flitzpiepe herfahre, dann sehe ich meist nix mehr – außer seine Netzhautlötlampe.

Wißt ihr nebelschlußleuchtenbenutzenden Flachwichser eigentlich, welche Bedingungen die StVO an die Nebelschlußleuchte bindet? Neee, ganz sicher nicht! Denn sonst würde man das Lämpchen nur noch ganz selten leuchten sehen.

Das ist ein Leitpfosten

Einschalten darf man diese Lampe erst bei Sichtweiten unter 50m. Das ist auf der Autobahn der Abstand zwischen 2 Leitpfosten, auf Landstraßen zwischen 3. In dem Moment, wo man das Nebelschlußlicht einschaltet, begrenzt sich die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h, weil man nämlich bei Sichtweiten unter 50m nicht schneller fahren darf – sogar auf der Autobahn.

Wer mehr dazu wissen will, kann entweder in der Wiki oder hier nachlesen.

Fahr mal mit einschalteter Nebelschlußleuchte auf der Autobahn mit 100km/h … und wenn Du an einen ungepoppten Polizisten gerätst, biste Deinen Lappen mal gleich für ein Jahr los. Ich sach nur “Geschwindigkeitsüberschreitung von 100%”.

Auf meinen Fahrten erlebe ich ja so einiges. Doch gestern hatte ich so einen richtigen Spezialisten vor mir. Der dachte wohl, er “arbeitet” mit seiner Schlußleuchte so richtig korrekt. :chuckle: Ok, grundsätzlich war das Vorgehen ja nicht verkehrt … wäre der Nebel mal so dicht gewesen, daß wir weniger als 50 Meter weit hätten sehen können.

Ausfahrt aus Ortschaft. Leichte Nebelschwaden: Schlußleuchte ein.

Waldgebiet. Kein Nebel: Schlußleuchte aus.

Freie Strecke. Leichter Nebel: Schlußleuchte an.

Freie Strecke. Nebel verschwindet: Schlußleuchte aus.

Freie Strecke. Nebelschwade in Sichtweite: Schlußleuchte an.

Ortsdurchfahrt: Schlußleuchte aus.

Ortsausfahrt. Leichter Nebel: Schlußleuchte an.

Ampel: Schlußleuchte aus. (Wobei er das manchmal vergaß. Dann hab ich ihn mit sanftem Fernlicht daran erinnert 8) und prompt war die Lampe aus. Löblich! :ok: )

Ich hätte fast die Krise gekricht. Als ich auffe Arbeit ankam hatte ich das Flimmern bestimmt noch eine Stunde lang in den Augen. :stoned:

Daß er seine Geschwindigkeit nie auf 50km/h drosselte, muß ich wohl nicht erwähnen.

Wenn es nach mir ginge, würde ich solche Leute am liebsten in einen dunklen Raum setzen und, mit der Verpflichtung immer nach vorn zu schauen, alle 3 Minuten eine Nebelschlußleuchte in 10m Abstand für jeweils 2 Minuten einschalten. :devil:

:oldman:


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